BGH-Urteil VIII ZR 271/07 vom Mai 2008
Künstliche Mineralfasern.pdf vom Bayerischen Landesamt für Umwelt 2008
Mineralwolle - Umgang mit Mineralwolle- Dämmstoffen.pdf von BG BAU 2000/10
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Wohngifte: Asbest, Formaldehyd, Holzschutzmittel, Weichmacher...
Es gibt eine fast unüberschaubare Palette von Chemikalien, die über Baustoffe und Bauprodukte, Farben und Lacke, Möbel und Textilien oder auch über alltägliche Gebrauchsgegenstände in die Innenraumluft gelangen. Leider sind unter diesen Chemikalien auch etliche, die die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen können.
Erste Anzeichen für eine Belastung sind oft Gerüche oder Befindlichkeitsstörungen. Aber es gibt auch Stoffe, die geruchlich unauffällig sind bzw. die in geringsten Konzentrationen und/oder in Kombination mit anderen Schadstoffen gesundheitsschädigend wirken.
Zum Nachweis, zur Identifizierung und zur Quantifizierung von Innenraumschadstoffen können Laboranalysen wichtige Erkenntnisse liefern. Sie sind Voraussetzung für eine sachkundige Ermittlung der Schadstoffquellen und eventuell zu treffende Maßnahmen.
.......Formaldehyd..............Holzschutzmittel..................Fogging.........................Asbest
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BGH -Urteil vom 28.05.2008 zu Fogging (Schwarzstaubablagerungen)
Unter dem Aktenzeichen VIII ZR 271/07 entschied der BGH am 28.5.2008, das ein Vermieter grundsätzlich verpflichtet ist, Fogging-Ablagerungen in der Wohnung des Mieters zu beseitigen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter die plötzlich auftretenden Verfärbungen nicht "zu vertreten", d.h. nicht zu verschulden hat. Im vorliegenden Fall stellte ein Gutachter zwar fest, dass die Ablagerungen nur von der Mieterin selbst hervorgerufen sein konnten. Sie hatte allerdings nur handelsübliche Teppichware verlegt, die Wände mit handelsüblichen Farben gestrichen und die Fenster auch im Winter gereinigt. Dies alles, so der BGH, halte sich im Rahmen eines "vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache". Daher hafte die Mieterin nicht für den Schaden, sondern der Vermieter muss tätig werden. |