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Effizienzberatung Nichtwohngebäude: Professionelle energetische Beratung ist Expertensache!

Sie erhalten durch uns:

  • für Ihren Neubau alle notwendigen energetischen Nachweise zur Bauvorlage nach der aktuellen EnEV sowie DIN V 18599.
  • Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln und betreuen Sie während der Planung und Umsetzung Ihrer Maßnahmen.
  • natürlich auch ein umfassendes Sanierungskonzept für Ihren Bestand inkl. Verwendung von erneuerbaren Energien.
  • Wir zeigen Ihnen Schwachpunkte auf und unterstützen Sie bei der energetischen Optimierung Ihrer Bestandsimmobilie.

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Sonderfonds Energieeffizienz in KMU

Der "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben.

Bestandteil des Sonderfonds sind die beiden Komponenten “Energieeffizienzberatungen“ und “Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen“. Die beiden Komponenten des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU können unabhängig voneinander beantragt werden. Gleichwohl wird empfohlen, vor Durchführung einer Energieeinsparinvestition eine Energieeffizienzberatung in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Beratungsförderung werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden. Die im Rahmen der Beratung empfohlenen Energieeinsparinvestitionen können mit einem Investitionskredit aus dem Sonderfonds gefördert werden.

Energieausweis bei Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude – im Neubau wie im Gebäudebestand – sind von den gesetzlichen Neuregelungen und Vorschriften der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) besonders betroffen:

  • ab Oktober 2008 ist bei der Genehmigung von Neubauten die Erstellung eines Energiebedarfsausweises auf Basis der Rechenregel der DIN V 18599 verbindlich vorgeschrieben.
  • ab Juli 2009 müssen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Nichtwohngebäuden im Bestand Energieausweise für Interessenten zugänglich gemacht werden.
  • bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche, in denen öffentliche Dienstleistungen für viele Personen erbracht werden, besteht – unabhängig von Verkauf, Vermietung und Verpachtung – eine Aushangpflicht.
Ing.ARENSA GbR
Ingenieurbüro für Architektur, Energie & Sanierung
MA / Dipl.-Ing. Hagen Bohl
Dipl.-Bauing. Uwe Mill
Dipl.-Bioing. Michael Sievers

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